Jahresrückblick 2023

Etwas verspätet wollen auch wir einen Blick auf ein verkehrspolitisch gesehen leider sehr enttäuschendes Jahr 2023 zurückwerfen.

Ein erster Hauch von Radschnellweg
Ein erster Hauch von Radschnellweg © ADFC Erlangen | Michael Zell

Fahrradstadt ohne Radbeauftragte:n und Aus für AG Radverkehr

Seit April hat die Stadt faktisch keine:n Radverkehrsbeauftragte:n mehr. Drei Radbeauftragte haben die Stadtverwaltung Ende 2022 und im Laufe des Jahres 2023 aus verschiedenen Gründen verlassen. Ein Ersatz ist leider weiterhin nicht in Sicht. Zuständig ist der/die Radbeauftragte u.a. für die Organisation der AG Radverkehr. Die 1972 unter SPD-Altoberbürgermeister Dietmar Hahlweg und Dietmar Habermeier ins Leben gerufene AG Radverkehr hat - oder besser hatte - das Ziel, zentrale Radverkehrsthemen zu besprechen. Die erste und einzige Sitzung des Jahres fand im März statt, im Anschluss wurde die AG unter Florian Janik und Josef Weber beerdigt und aus Synergiegründen durch die “AG Nahmobilität” ersetzt. [Anmerkung: so sehr wir die Ausweitung des fachlichen Austauschs zwischen Verbänden und Verwaltung auf den Fußverkehr begrüßen, halten wir angesichts der jeweiligen Bedeutung und der unterschiedlichen Bedürfnisse von Fuß- und Radverkehr getrennte AGs für gerechtfertigt.] Mangels Radverkehrsbeauftragtem tagte diese AG aber kein einziges Mal, ein nächster Termin ist nicht absehbar. Wie der aktuelle Bearbeitungsstand der offenen AG Rad Tagesordnungspunkte ist, ist uns unbekannt. Ein echter Austausch zwischen Stadtverwaltung und dem ADFC bzw. der Erlanger Bevölkerung zum Thema Radverkehr findet somit aktuell leider nicht mehr statt. Leider erkennen wir auch kein Bestreben von Seiten des OBs, der Stadtverwaltung und der Politik - insbesondere der drei größten Fraktionen - daran etwas zu ändern.

Kaum Fortschritte bei der Umsetzung des “Zukunftsplan Fahrradstadt”

Die nachhaltige Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, die wir 2021 mit dem Bürgerbegehren “Radentscheid Erlangen” anstoßen wollten, lässt weiterhin auf sich warten. Einerseits werden die Verzögerungen bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen regelmäßig mit fehlendem Personal begründet, andererseits schafft die Politik nicht die neuen Stellen, die sie selbst im "Zukunftsplan Fahrradstadt" (ZPF) zugesagt hatte. Auch im Haushalts- und Stellenplan 2024 wurde eine weitere zugesicherte Stelle nicht berücksichtigt. Zusätzlich sinken die Investitionen ins Geh- und Radwegenetz mit dem am 11.01.2024 beschlossenen Haushalt das zweite Jahr in Folge von 5,4 Mio. € in 2022, über 2,1 Mio. € in 2023 auf nunmehr nur noch 1,5 Mio. € in 2024. Das sind etwas mehr als 13 € pro Einwohner:in pro Jahr. Im Zukunftsplan Fahrradstadt hatte sich die Stadt allein für das Radwegenetz eine Größenordnung von jährlich mindestens 45 € bzw. perspektivisch sogar 70 € pro Einwohner:in zum Ziel gesetzt.

Ein erster Hauch von Radschnellweg

Erste positive Veränderungen sind trotzdem zu erkennen. Die 2022 begonnene und 2023 abgeschlossene Sanierung des Geh- und Radwegs nördlich des Zentralfriedhofes gibt Radfahrenden auf ca. 250 m einen ersten Vorgeschmack, wie es sich anfühlt, auf einem Radschnellweg zu fahren. Fuß- und Radverkehr sind klar voneinander getrennt, der Radweg hat eine ausreichende Breite, bietet genügend Platz zum Überholen und weist eine glatte Asphaltdecke auf. Dieses Teilstück kann gerne als Vorbild für weitere Radwege in Erlangen dienen. Einziger Wermutstropfen bleibt die Kreuzung des Geh- und Radwegs mit der Äußeren-Brucker-Straße, die durch ihre verwirrende Wegführung regelmäßig für Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden sorgt. Die Kreuzung sollte laut Zukunftsplan in 2024 umgestaltet werden, wurde aber in den Haushaltsberatungen auf später verschoben.

Mit der Fertigstellung des neuen Radwegs und der Brücke über die Aurach im Regnitzgrund wurde eine weitere Lücke im - insbesondere bei Radtouristen sehr beliebten - Regnitztalradweg geschlossen. Aber auch Berufspendler:innen profitieren von dem Lückenschluss, wenn z.B. mal wieder die Kanalunterführung unter Wasser steht. Leider wurden die angrenzenden Bestandswege in Richtung Herzogenauracher Damm nicht verbessert. Sie weisen im Vergleich zu den im Regnitzgrund weiter nördlich gelegenen Radwegen deutliche Defizite in Sachen Fahrbelag, Beleuchtung, Hochwasserschutz und Winterdienst auf. Die Stadt Erlangen verpasst so die Chance, mehr Pendler:innen aus Hüttendorf, Kriegenbrunn und Frauenaurach durch attraktive Radverbindungen zum Umstieg auf das Rad zu motivieren.

Anfang 2023 erfolgte die Freigabe des bereits 2022 zum größten Teil fertiggestellten Geh- und Radwegs zwischen der Buckenhofer Siedlung und der Kurt-Schumacher-Straße entlang der Johann-Kalb-Sportanlage. Dieser ersetzt zum Teil den alten Forstweg und bietet Radfahrenden eine allwettertaugliche, asphaltierte Alternative zur Verbindung zum “Obi-Kreisel”. Leider fehlen bis heute die zugesagten Randmarkierungen, die bei Dunkelheit ein zusätzliches Plus an Sicherheit gewährleisten sollen.

Positiv ist auch, dass das "1000-Bügel-Programm", im Rahmen dessen alte Abstellanlagen erneuert und neue Fahrradbügel im Innenstadtbereich installiert werden, fortgesetzt wurde. Der kostenlose Lastenradverleih der Stadt wurde in 2023 ebenfalls fortgeführt und ausgeweitet. Auch der Ausbau der Mobilpunkte schreitet in 2023 voran, allerdings in deutlich kleineren Schritten als es sich die Stadt selbst vorgenommen hatte. Leider wurde selbst an neuen Mobilpunkten auf die Installation von E-Ladesäulen an Carsharing-Parkplätzen verzichtet, was die Möglichkeit von elektrischem Carsharing erschwert.

Viele zugesagte Maßnahmen wurden verschoben

Mit dem Umbau der Kreuzung Am Europakanal/Dorfstraße wurde in 2023 nur ein einziges größeres Projekt aus dem Zukunftsplan Fahrradstadt angegangen. Aufgrund von Verzögerungen wird die Kreuzung erst im Mai 2024 fertiggestellt, eine Bewertung kann daher noch nicht erfolgen. Die ursprünglich ebenfalls für 2023 geplante Umsetzung einer sog. Umweltspur Am Europakanal zwischen Membacher Steg und Büchenbacher Damm wurde infolgedessen auf 2024 verschoben.

Leider wurden auch zahlreiche andere für 2022 bzw. 2023 geplante Maßnahmen nicht umgesetzt und auf spätere Jahre verschoben.

So erging es z.B. der Fahrradabstellanlage am Bahnhof, die ursprünglich für 2018 vorgesehen war und im Zukunftsplan Fahrradstadt für 2021 zugesagt wurde. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2023 wurde der Bau dann erneut um mehrere Jahre verschoben, auch wenn danach kurzzeitig Hoffnung aufgrund eines Förderprogramms des Bundes aufkam. Unser Hinweis auf ein in unseren Augen geeigneteres Förderprogramm fand leider keine Beachtung, der Förderantrag wurde wie von uns befürchtet abgelehnt. Die für 2023 geplante Bike+Ride Anlage am Siemens Campus wurde gar auf unbestimmte Zeit verschoben.

Keine neuen Fahrradstraßen

Überhaupt kein Fortschritt gab es beim Thema Fahrradstraßen. Es wurden weder neue Fahrradstraßen ausgewiesen, noch wurden bestehende Fahrradstraßen gemäß Gestaltungsleitfaden umgestaltet. Dabei steht im Zukunftsplan, dass pro Jahr etwa 2 km Fahrradstraßen neu ausgewiesen werden sollen. Hohe Priorität sollte dabei die ursprünglich für 2022 geplante Ausweisung der Hofmannstraße erhalten, die jedoch auch letztes Jahr nicht zur Fahrradstraße wurde. Ebenfalls nicht erfolgt ist die für 2023 zugesagte Umgestaltung der Michael-Vogel-Straße. Das ist besonders bitter, da der Zugewinn an Komfort und Sicherheit für den Radverkehr durch Umgestaltung nach Leitfaden dort am größten wäre. Die konsequente Umsetzung des 2019 beschlossenen Gestaltungsleitfaden für Fahrradstraßen wird weiterhin ausgesetzt. Der rote Beistrich, der als zentrales Wiedererkennungsmerkmal dient, wird seit 2022 nicht mehr aufgetragen und ist in vielen Fahrradstraßen bereits wieder bis zur Unkenntlichkeit verblasst. Ob das Ziel der Stadt, alle bestehenden Fahrradstraßen und die Hofmannstraße bis spätestens 2024 nach Leitfaden umzusetzen, noch zu halten ist, ist daher sehr fraglich - doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bürger:innen finden keine Informationen zum Umsetzungsstand des Zukunftsplans

Auch drei geplante Radwegebevorrechtigungen wurden in 2023 letztlich nicht umgesetzt. Daneben warten weitere für 2021 und 2022 zugesagte Maßnahmen auf ihre Umsetzung, u.a. das Schulstraßen-Pilotprojekt, die Erarbeitung eines Programms zur Stärkung des Radverkehrs im schulischen Umfeld, die Einrichtung einer Fahrradzone und die Ausweisung weiterer Grünpfeile für den Radverkehr. Die jährliche Berichterstattung und die transparente Präsentation der Zwischenstände auf der Webseite der Stadt bleibt ebenfalls stark ausbaufähig bzw. fehlt komplett. Bemerkenswert finden wir in diesem Zusammenhang, dass nicht einmal der Zukunftsplan selbst auf der Homepage zu finden ist, man muss ihn im Ratsinformationssystem suchen und findet ihn nur zur Stadtratssitzung von 2021. Es ist daher für die Bürgerschaft nahezu unmöglich, sich selbst ein Bild von der Umsetzung des Zukunftsplans zu machen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Fort- und Rückschritte durch Fahrbahndeckensanierungsprogramm

Das Deckensanierungsprogramm wurde auch in 2023 genutzt um Verbesserungen für den Radverkehr zu verwirklichen. So wurde auf  der Westseite der Hauptstraße zw. Schwabachbrücke und Martin-Luther-Platz ein roter Schutzstreifen samt Aufstelltasche markiert.

Die Sanierung der Fürther Straße wurde ebenfalls genutzt, um im Bereich zw. Tennenloher und Felix-Klein-Straße einen roten Schutzstreifen auf der Ostseite zu markieren. Im vorher durchgängigen Schutzstreifen im nördlichen Teil der Fürther Straße klafft nach der Deckensanierung allerdings eine ca. 100 m lange Lücke. Vor den Parkbuchten wurden nur noch Fahrradpiktogramme aufgetragen. Anstatt eine durchgängige und homogene Radverkehrsinfrastruktur zu fördern, wird dem ruhenden motorisierten Verkehr von der Stadt weiterhin eine höhere Priorität eingeräumt als dem fließenden Radverkehr. Grund für die Zerstückelung ist eine neue Version eines Regelwerks, durch die dem Radverkehr eigentlich mehr Platz zugestanden werden soll, die von der Stadtverwaltung Erlangen - trotz massivem Protest des ADFC Erlangen - aber zu Gunsten des Kfz-Verkehrs und zu Lasten des Radverkehrs ausgelegt wurde. Die von der Bürgerversammlung Bruck vor Jahren geforderte Überquerungshilfe in der Fürther Straße auf Höhe der Leipzigerstraße wurde hingegen nicht geschaffen. Genauso erging es letztes Jahr auch der eigentlich bereits zugesagten, dann aber doch nicht umgesetzten Querungshilfe am Herzogenauracher Damm.

Letztes Jahr wurde der Parkplatz an der Südwestseite des Dechsendorfer Weihers ausgebaut. Dabei sollten spätestens im Oktober auch 126 teilweise überdachte Fahrradstellplätze entstehen. Leider wurde der Großteil der Abstellbügel immer noch nicht installiert.

Des Weiteren wurde der Kreuzungsbereich Halbmondstraße/Universitätsstraße hinsichtlich der stark frequentierten Radwegachse den Erfordernissen angepasst. Um zusätzlich noch den Charakter einer Fußgängerzone deutlicher hervorzuheben, wurde in der Universitätsstraße zwischen Halbmondstraße und Hauptstraße ein aufgehellter Asphaltbelag eingebaut. Leider muss festgehalten werden, dass die Unterschiede zur vorherigen Gestaltung nur marginal sind und keine signifikanten Verbesserungen darstellen.

Radentscheid Bayern auf Landesebene als unzulässig erklärt

Auch der bayernweite Radentscheid, der endlich klare rechtliche Grundlagen für alle Gemeinden in Bayern schaffen sollte, wurde von der bayerischen Staatsregierung ausgebremst, indem auf ihren Antrag hin der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit verneinte. Das Rad-Gesetz, das die Staatsregierung im Sommer dann selber mit heißer Nadel und ohne Beteiligung der Fachleute des ADFC bastelte, kann das Ziel, flächendeckend sichere, komfortable Rad-Infrastruktur zu schaffen, zu unser aller Lebenszeit niemals erreichen: Es sollen bis 2030 zwar 1500 km neue Radwege gebaut werden. Doch das bedeutet im bayerischen Durchschnitt lediglich 91m pro Jahr und Gemeinde! Das im Radverkehrsprogramm Bayern 2025 angekündigte bayernweite Radverkehrsnetz wäre bei diesem Tempo erst im Jahr 2160 Realität!

Änderung des StVG auf Bundesebene von Bundesrat abgelehnt

Und wenn wir auf die Bundesebene schauen, ist der Wille zur schnellen Verkehrswende erst recht nicht erkennbar. Wie sonst ist es erklärbar, dass der Bundesrat die geplante Änderung des StVG, die Klimaschutz und Gesundheit als relevante Kriterien festhalten sollte und somit u.a. den Gemeinden auf deren vielfachen Wunsch hin mehr Rechte bei der Anordnung von Tempo 30 Zonen zu geben, kurzfristig abgelehnt hat? Auch die bayerische Staatsregierung hat hier trotz anderslautender vorheriger Position aus vermutlich parteitaktischem Kalkül diese notwendige Gesetzesinitiative abgelehnt. Mehr Tempo 30 wäre eine so einfach umzusetzende Maßnahme, die unmittelbar mehr Sicherheit bringt für Fußgänger und Radler.

Auch in unserem Landkreis gibt es Gemeinden ohne jegliche Rad-Infrastruktur. Wer von Dorf zu Dorf radeln will, braucht Mut, weil er dies oft nur auf der Straße ohne jeglichen Schutz vor PKW und LKW kann. Es ist deshalb kein Wunder, dass Menschen auf dem Land sagen, sie seien aufs Auto angewiesen. Es soll aber doch jeder die Möglichkeit haben, durch Radfahren etwas für seine Gesundheit und die Umwelt zu tun. Deshalb setzt sich der ADFC auch 2024 intensiv dafür ein, dass jeder, der radeln will, dies sicher und bequem tun kann. Letztlich haben wir nämlich nur gute und sichere Radinfrastruktur, wenn unsere Kinder diese selbstständig nutzen können.

https://erlangen.adfc.de/neuigkeit/jahresrueckblick-2023-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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