Zukunftsplan Fahrradstadt - Enttäuschende Zwischenbilanz

ADFC und Initiative Radentscheid Erlangen erhoffen neuen Schwung durch Bayern-Volksentscheid

Stadtratsbeschluss "Zukunftplan Fahrradstadt Erlangen"
Stadtratsbeschluss "Zukunftplan Fahrradstadt Erlangen" © ADFC Erlangen e.V. | Michael Zell

"Erlangen, tritt in die Pedale!" hieß das Motto der Initiative "Radentscheid Erlangen" während ihres Bürgerbegehrens. Zwei Jahre nach dem gemeinsam mit der Stadtverwaltung erarbeiteten Beschluss des "Zukunftsplan Fahrradstadt" fällt die Bilanz des ADFC Erlangen enttäuschend aus. Auch deshalb wird die für nächsten Mittwoch angekündigte Entscheidung des Bay. Verfassungsgerichtshofs über die Zulässigkeit des gleichnamigen und vom Radentscheid Erlangen mitinitiierten Volksbegehrens für sicheren Radverkehr mit Spannung erwartet.

Im Moment konstatiert Chloé Heusel vom ADFC Erlangen: “Der Stadt ist bei der Umsetzung des Zukunftsplans Fahrradstadt die Luft ausgegangen. Eine herbe Enttäuschung für die ehrenamtlichen Aktiven und die über 5.000 Erlangerinnen und Erlanger, die das Bürgerbegehren für eine Verbesserung der Radinfrastruktur unterzeichnet hatten. Durch ein erfolgreiches Volksbegehren würde der Bau von Radschnellwegen deutlich schneller gehen und Abstellanlagen an Knotenpunkten des ÖPNV könnten massiv ausgebaut werden. Bei allen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Straßen müsste zudem die Verbesserung des Radverkehrs geprüft werden und die Mobilität der Schüler:innen in den Mittelpunkt rücken.”

Finanzen & Personal in Erlangen

Die Radverkehrsexpert:innen beklagen, dass sie nicht einmal den für Ende April versprochenen jährlichen Tätigkeitsbericht der Stadt erhalten haben. In ihrem eigenen Zwischenbericht nennen die Aktiven des ADFC zahlreiche Beispiele, wo die Stadt hinter ihren selbst gesetzten Zielen zurückbleibt. So fallen die zugesagten Investitionen in den Radverkehr mit dem im Januar verabschiedeten Haushalt von zugesagten 4 Mio € pro Jahr auf das Niveau vor Beschluss des Zukunftsplan Fahrradstadt zurück. Im Jahr 2022 wurde nach eigenen Berechnungen zudem nur knapp die Hälfte der für den Radverkehr eingeplanten Mittel ausgegeben. Stellen wurden teilweise nicht geschaffen und teilweise nicht besetzt.

“Es ist also kein Wunder, dass die Verwaltung ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreichen konnte. Bereits 2021 und 2022 wurden etliche Maßnahmen zwar versprochen, aber letztendlich nicht umgesetzt.”, so Heusels Vorstandskollege Harald Bußmann.

Konkrete Versäumnisse in Erlangen

Ein weiteres prominentes Beispiel für “Versprochen, aber nicht eingehalten” ist die Abstellanlage am Bahnhof. Ursprünglich für 2018 vorgesehen, wurde der Bau im Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen für 2021 zugesagt. Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsverhandlungen wurde der Bau dann aber erneut um mehrere Jahre verschoben. Auch die politisch bereits geplante Überquerungshilfe über den Herzogenauracher Damm wurde letztes Jahr im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen nicht umgesetzt. Der Umgang der politisch Verantwortlichen in Erlangen, aber auch der bayerischen Staatsregierung, mit zivilgesellschaftlichem Engagement ist nach Meinung der ehrenamtlich tätigen ADFCler:innen ignorant und fördert nur weiter die Politikverdrossenheit.

Fehlender Fokus auf Schulwegsicherheit

Dass nicht einmal Maßnahmen, die der Sicherheit von Kindern dienen, realisiert wurden, stößt beim ADFC auf komplettes Unverständnis. So wurde das in vielen anderen Städten bereits bewährte Mittel von Schulstraßen nur als Pilotprojekt angelegt und zuletzt von 2022 auf 2024 verschoben. Hier hätte mit einfachen Mitteln getestet werden können, welchen Zugewinn an Sicherheit temporäre Straßensperrungen in der Nähe von Schulen bringen. Ohne PKW-Verkehr vor der Schule können auch jüngere Kinder sicher und selbstständig ihren Schulweg auf dem Rad oder zu Fuß zurücklegen, ohne auf die Eltern angewiesen zu sein.

Klaus Helgert, Vorsitzender des ADFC Erlangen: “Die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen, also Zufußgehende und Radfahrende zu schützen, muss Priorität haben. Eine mehrwöchige Schwerpunktaktion gegen unerlaubtes Halten und Parken auf Geh- und Radwegen darf nicht im Planungsstadium steckenbleiben. Auch die Überwachung von Verkehrsverstößen wie Geisterradeln oder Radeln ohne Licht könnte ohne großen Aufwand intensiviert werden.”

Hoffen auf das Volksbegehren Radentscheid Bayern

Die Initiative Radentscheid Erlangen und der ADFC Erlangen appellieren an Politik und Stadtverwaltung, endlich Wort zu halten und in den kommenden Jahren wieder Tempo in der Umsetzung der zugesagten Maßnahmen aufzunehmen. Große Hoffnung setzen die Aktiven daher in den Radentscheid Bayern, ein Volksbegehren auf Landesebene. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird festlegen, wie das Verfahren weitergeht, ob es also tatsächlich zum Volksentscheid kommen wird. Paulus Guter vom Radentscheid Erlangen und einer der Initiatoren des Volksbegehrens: “Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gericht in unserem Sinne entscheidet, denn wir haben alle Regularien für Volksbegehren gekannt und eingehalten. Wir rechnen damit, dass die zweiwöchige Eintragungsfrist im September stattfinden wird. Bayernweit müssen dann knapp 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger in den Rathäusern unterschreiben. Das Volksbegehren wird die Kommunen beim Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen und entlasten.”  Weitere Informationen zum Volksbegehren Radentscheid Bayern finden Sie auf radentscheid-bayern.de 

Anhang:

Auszug aus Maßnahmen, die festgelegt, aber nicht umgesetzt wurden:

  1. Erarbeitung von Grundsätzen für die Modernisierung bzw. den Ausbau von Knotenpunkten (2021)
  2. Schulstraße Pilotprojekt Ziel 2022, verschoben auf 2024
  3. Ausweitung Kommunale Verkehrsüberwachung 
  4. Erarbeitung einer Liste weiterer Fahrradstraßen (2021)
  5. Prüfung von Fahrradzonen (2021)
  6. Mehrwöchige Schwerpunktaktion über unerlaubtes Halten und Parken auf Geh- und Radwegen (in 2021)
  7. Verstärkte Überwachung von Verstößen wie “Geisterradeln” und “Fahren ohne Licht”: Hier sehen wir keine Fortschritte.
  8. Verbesserung der Führung für den Radverkehr bei Baustellen
  9. Monitoring (Sachstandsbericht): Es zeichnet sich ein wenig detaillierter Bericht ab, der nicht den Wünschen entspricht und immer verspätet erst erscheint.
  10. Programm zur Stärkung des Radverkehrs im schulischen Umfeld (2022) ist ein Papiertiger
  11. Leitfaden für Fahrradstraßen wird nicht mehr umgesetzt
https://erlangen.adfc.de/neuigkeit/zukunftsplan-fahrradstadt-enttaeuschende-zwischenbilanz-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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